Liesegang (*) schrieb am 19-06-2005 19:56:57 :
so einfach is das auch wieder nicht...
§62 StGB
Die österreichischen Strafgesetze gelten für alle Taten, die im Inland begangen worden sind.
mit paar zusätzlichen Sachen wie Geldwäscherei und Hochverrat oder wenn täter und Opfer Österreicher sind, aber im Wesentlichen wars das ;)
Und wenn du zb in Notwehr oder unzurechnungsfähig jemanden umbringst haftest du auc hnicht für Mord ;)