FadingSun schrieb am 30-06-2005 11:02:24 :
Re: abgesehen von Aarans Einwand...
zynik schrieb: |
... es wäre Aussage gegen Aussage und würde aus Glaubwürdigkeitserwägungen wohl Diebstahl bleiben, bis die Freundin beweisen könnte, dass wirklich eine Schenkung des Fernsehers intendiert war (und dieser Wille fortbestand).
|
das wäre Aufgabe eines Gerichts dies zu prüfen .. aber auch die machen sowas nicht von gestern auf vorhin sondern brauchen ihre Zeit ..
|
Und: wenn Du eine Analogie anbieten wolltest, wo wurde denn vom Täter behauptet, er habe das Passwort erhalten, mit den Worten: "Falls Du mal löschen möchtest"? |
Ich habe einfach mal die alte "wenn ich mit keinem gesprochen habe, dann darf ich ihm jegliche mir passende Äusserung unterstellen"-Taktik angewendet .. jemand unbekanntes befragen ist schwer, genauso wie jemandem ohne Gespräch eine Meinung zu etwas unterstellen ..