Ghoststalker (*) schrieb am 02-08-2005 2:52:26 :
hab auch schon gesagt, dass das gelöscht werden sollte^^
Und auch, dasses ne Anstiftung zu ner Straftat darstellen dürfte...wenn es denn zu ner straftat kommt...bislang is ja noch im Versuchsstadium*denk*
Hrm, das mit der Beleidigung hab ich ganz überlesen...
tjoar, sowas kann in der Tat ordentlich ins Auge gehen.
Wie gesagt, einfach mal den ordentlichen Rechtsweg (anzeige) ausschöpfen und dann is jut. Wenn die nix tun, dann wohl aus gutem Grund (jaja ich weiß, unser Rechtssystem ist furchtbar ungerecht und es passiert ja eh nie was[ was aber natürlich nich daran liegt, dass niemand die sachen anzeigt, sondern weil einfach alles scheiße is ;) ^^])