SunDance (*) schrieb am 20-03-2006 19:56:42 :
fakt
ist auch, das das DEV alle ausgeschöpften Möglichkeiten laut ANB hat.
Nur wird gesagt: es kommt auf die schwere des Vergehens an. Daher sehe ich es als Pflicht der Verantwortlichen an, eine ausführliche Begründung zu leisten, damit sich die Betroffenen ein Bild darüber machen können, ob DEV ermessensgerecht gehandelt hat.