Ghoststalker (*) schrieb am 01-08-2005 15:53:32 :
glaubsch nich...dürfte eher Diebstahl sein....außer er holt die da
nicht in ner nacht und nebelaktion raus sondern bedroht da fröhlich irgendwelche leute oda wendet Gewalt gegen ne Person an, davon würd ich zumindest nich ausgehen, aber was solls, gibt wie gesagt das Tierschutzgesetz und das nicht umsonst.
Außerdem könnte man wohl getrost noch von Hausfriedensbruch ausgehen*annehm*
Dann könnte man überlegen ob das irgendwie gerechtfertigt ist, würd ich vermutlich aber ablehnen, gerade wenn der ordentliche Rechtsweg nich ausgeschöpft is.
*2 cents in die Kasse werf*