Melody Thorns[MAGU] (*) schrieb am 08-06-2004 10:49:45 :
nicht ganz richtig...
bei einem nachkommawert von 5, also x,5 liegt das aufrunden oder abrunden im Ermessen des Betrachters. Meißt werden dann die nachkommastellen nach der fünf in Betracht gezogen, was hier leider nicht der Fall ist. Also liegt es im Ermessen des DEV.
Ich persönlich würde sagen, dass es auch vom Händler abzuwegen ist, einzuparken oder draußen zu bleiben.
Ganz wie hoch der Verlust sein könnte.