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Thesian (*) schrieb am 31-10-2004 21:03:05 : Re: Wen stört das Clantag vom Nova Squadron?
[Vergangenheit gesnippt]

[Art. 20 IV GG]
Besonders der 4. Punkt ist wichtig, da er sagt, dass die Bundesrepublik
Deutschland eine wehrhafte Demokratie ist und die fdGo
(freiheitlich-demokratische Grundordnung) zu verteidigen weiß. Die fdGo ist
durch das Bundesverfassungsgericht definiert worden und unveränderbar im
grundgesetz festgehalten. Wer mehr darüber erfahren will suche per Google die
Urteile der Parteiverbotsverfahren gegen die KPD vom 17.8.1956 und die SRP
vom 23.10.1952.


Art. 20 IV stammt vom 24.6.1968 und ist eine Kompensation für die durch die zeitgleichen "Notstandsgesetze" gewachsene Staatsmacht.

Der Parteiverbotsaspekt der wehrhaften Demokratie findet sich in Art. 21 II.

Die überragende Bedeutung der fdGo wird auch an Art. 1, 20 I-III, 79 III deutlich ;-)

[Schutzmechanismen gegen erneute NS-Diktatur gesnippt]

Wen stört denn das Clantag nun aufs Massivste?


Aufs massivste stört es mich nicht. Allerdings genügt es mir schon, dass sich andere Leute bei Berührung solch geschichtsträchtiger Abkürzungen in neuem Zusammenhang unwohl fühlen. Insbesondere, wenn es wie hier in beiden Fällen benutzt wird, um einen artverwandten Gegenstand zu beschreiben, nämlich eine Organisation/Bewegung - auch wenn es streng genommen natürlich keine abgegrenzte Organisation "Nationalsozialismus" gab.

Daher ich an eurer Stelle aus Respekt vor denjenigen, die nicht in neuem Zusammenhang mit diesen geschichtsträchtigen Begriffen konfrontiert werden wollen, ein anderes Tag wählen. Auch "Nova" wird wohl trotz Tag-Gleichheit weniger stören.

Persönlich ist es mir egal.

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