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Sargon (*) schrieb am 30-06-2005 21:24:19 : Andersherum gefragt:
Wer sagt, dass damals richtig verfahren wurde?


Thesian schrieb:
Das ist aber kühl juristisch gesprochen... Es mag so stimmen, aber zur Auslegung gehören immer zwei und der Meinungen gibt es drei.


Kannst du bitte präzisieren, auf welche meiner Aussagen du dich ganau beziehst?


Ich bezog mich auf deine Aussage als Ganzes. Jeder kann einen Gesetzesparagraphen samt dazugehörigem Schönke/Schröder zitieren sowie seine (bzw. bei Juristen eher die Meinung der alten Herrn) dazugeben. Das erhebt aber noch lange keinen Anspruch auf die ultimative Richtigkeit (Ach ja... Die Kälte des Jurastudiums...).

Thesian schrieb:
Der monetäre Wert der Chars mag zwar Pillepalle gewesen sein, aber dafür haben diese Chars einen ideellen Wert.
An welcher Stelle meines Postings habe ich das deiner Meinung nach nicht ausreichend beachtet?



Hab ich gar nicht gesagt, dies war der Beginn einer eigenen Schlussfolgerung.

Thesian schrieb:
Wahllos nach irgendwelchen auf Gerüchten und Vermutungen basierten Verdachten jemanden zu löschen bringt auch nichts.
Und wer hat das vorgeschlagen?



Nun ja, Du hast es nicht vorgeschlagen, sollte Psy jedoch nicht seine Chars wieder erhalten, dann ist das Löschen des Täters die Einzig logische Kosequenz, so wie es von einem Teil der Forenuser skandiert wird. Jedoch erinnert mir der Enthusiasmus der Forenuser, die diese Möglichkeit skandieren eher an Hexenjagd (irgendwann wird eine dabei sein, man muss nur genügend scheinbare Hexen auf den Scheiterhaufen packen.)


+quote="Thesian"Predige mir doch bitte nicht.

Was ich also gerne von dir hören möchte, ist der spezifische Unterschied, der es rechtfertigt, genau diesen Fall anders zu behandeln.


Tut mir leid, dass es sich für dich wie eine Gardinenpredigt anhört, aber ich finde es mehr als absurd, sondern bereits pervers, dass wir einen Täter von seiner Strafe behüten und das Opfer auf dem Schlamassel sitzen lassen. (Nein, das Bestrafen von scheinbaren Tätern ist für mich ebenso eine der absurdesten Dinge, die ich jemals im rechtswissenschaftlichen Studium gehört habe. Von daher macht das auch keinen Sinn, da man eher den Falschen trifft und nichts bewirkt.) Wir haben die Pflicht dem Opfer nach allen Kräften beizustehen und dem Täter und Konsorten die Grenze aufzuzeigen. Das hat keine festgeschriebene Gesetzesnorm als Grundlage, aber es gibt davon ab noch weit mehr an ungeschriebenen Gesetzen.
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