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Thesian (*) schrieb am 01-07-2005 0:45:10 : Re: Andersherum gefragt:
Gleich vorweg: Ich hoffe du nimmst diesen kleinen Disput nicht persönlich, du weißt hoffentlich, dass ich dich schätze. (Und ich hoffe, dass das auch umgekehrt noch gelten kann, obwohl ich hier das dumme Juristen-Paragraphenreiter-Arschloch rauskehre, vgl. auch http://galactic-tales.4players.de/juwelboard/index.php?action=view&id=32394&board=0)

Sargon schrieb:
Wer sagt, dass damals richtig verfahren wurde?


In den damaligen Fällen eine eindeutige Mehrheit der AWB.

Sargon schrieb:
Ich bezog mich auf deine Aussage als Ganzes. Jeder kann einen Gesetzesparagraphen samt dazugehörigem Schönke/Schröder zitieren sowie seine (bzw. bei Juristen eher die Meinung der alten Herrn) dazugeben. Das erhebt aber noch lange keinen Anspruch auf die ultimative Richtigkeit (Ach ja... Die Kälte des Jurastudiums...).


Schmipf und Schande über meine klägliche Existenz. Erlaube mir zu meiner demütigen Verteidigung die Bemerkung, dass ich nicht mehr ausdrücken wollte, als dass der Tatbestand des § 303a durch das Löschen der Charaktere erfüllt sein dürfte. Das ist zweifellos heftig, immerhin will ich hier aus einer "Internet-Kinderei" eine Straftat basteln. Wenn man sich aber vor Augen hält, dass die Beleidigung anderer Personen im Internet (im Extremfall) auch als strafrechtliche Beleidigung geahndet werden kann, erscheint das vielleicht nicht mehr ganz so absurd.

Nach dem Wortlaut und den Auslegungsregeln der selbstgefälligen juristischen Geheimwissenschaft erscheint mir die Löschung auch ohne Zuhilfenahme der alten Herren unter § 303a subsummierbar. Damit sage ich nichts darüber, ob ich ein "Bagatell-Strafrecht" gutheiße, solche Tatbestände existieren aber in unserer Rechtsordnung.

Vielleicht kann ja mal jemand Unbefangenes ohne juristische Scheuklappen was dazu sagen, ob er den § 303a hier passend findet.


StGB § 303a Datenveränderung

(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.



Was ich aber mit der rechtlichen Argumentation gerade nicht begründen wollte ist, wie in der "erweiterten GT-Welt" inklusive Accounts drumherum, also von Seiten des DEV-Teams, verfahren werden soll. Insofern habe ich das Gefühl, dass du zweit völlig unabhängige Argumentationsstränge meinerseits vermischt. Der juritische ist letztlich ein reines Gedankenspiel, da ich es weder für sinnvoll halte, Gerichte damit zu befassen, noch davon ausgehe, dass das etwas bringen würde.

Sargon schrieb:
sollte Psy jedoch nicht seine Chars wieder erhalten, dann ist das Löschen des Täters die Einzig logische Kosequenz, so wie es von einem Teil der Forenuser skandiert wird.


Meinst du nicht, dass du da einen logischen Schluss ziehst, der weitaus gewagter ist als meine Subsumption unter § 303a?

Ich halte die These entgegen, dass es genausogut möglich ist, die Chars wieder herzustellen _und_ die des eindeutig bewiesenen "Täters" zu löschen. Dass sich die beiden Möglichkeiten zwingend ausschließen, sehe ich nicht. Ich halte es auch für genausogut möglich, dass keins von beidem passieren wird. So war es meines Wissens in den bisherigen Fällen (bei denen aber soweit ich weiß auch kein "Täter" ermittelt wurde).

Sargon schrieb:
Jedoch erinnert mir der Enthusiasmus der Forenuser, die diese Möglichkeit skandieren eher an Hexenjagd (irgendwann wird eine dabei sein, man muss nur genügend scheinbare Hexen auf den Scheiterhaufen packen.)


Ich lege jederzeit meine Hand dafür ins Feuer, dass sich das DEV-Team nicht zum Handlanger eines wütenden Mobs machen wird und vor einer Bestrafung mit äußerster Gewissenhaftigkeit prüfen wird, ob dieser jemand tatsächlich gelöscht hat. Deine Sorgen halte ich für völlig unnötig.

Sargon schrieb:

Tut mir leid, dass es sich für dich wie eine Gardinenpredigt anhört, aber ich finde es mehr als absurd, sondern bereits pervers, dass wir einen Täter von seiner Strafe behüten


Warum gehst du dann so an die Decke, wenn ich die Behauptung wage, dass sein Verhalten nicht nur moralisch, sondern auch juristisch nicht in Ordnung war?

Sargon schrieb:

(Nein, das Bestrafen von scheinbaren Tätern ist für mich ebenso eine der absurdesten Dinge, die ich jemals im rechtswissenschaftlichen Studium gehört habe. Von daher macht das auch keinen Sinn, da man eher den Falschen trifft und nichts bewirkt.)


Was genau willst du mir damit sagen? Dass Strafrecht eine unangenehme Sache ist, wenn man sich die Konsequenzen für das Leben von Menschen vor Augen führt? Darüber müssen wir nicht streiten. Allerdings fällt mir für schwere Straftaten keine Alternative ein.
Dass Char-Löschen, genauso aber auch das "Arschloch" oder viele andere Beleidigungen, nicht strafrechtlich verfolgt werden sollte, finde ich auch.
Hat aber letztlich wenig mit der hier zu klärenden Frage "Wie gehen wir in GT in solchen Fällen vor?" zu tun.

Sargon schrieb:

Wir haben die Pflicht dem Opfer nach allen Kräften beizustehen und dem Täter und Konsorten die Grenze aufzuzeigen. Das hat keine festgeschriebene Gesetzesnorm als Grundlage, aber es gibt davon ab noch weit mehr an ungeschriebenen Gesetzen.


Schmipf und Schande dann aber nicht nur über mich, sondern auch über dich, der du Jones und Lohmi und alle anderen Opfer der Vergangenheit schmächlich im Stich gelassen hast. Solltest du von alledem nichts gewusst haben, so doch wohl zumindest über das DEV-Team, das sehenden Auges die von dir als herzlos stigmatisierte Politik über Jahre verfolgt hat, oder?

Über Jahre hat die maßgebliche Autorität die - durchaus nachvollziehbare - Auffassung vertreten "Wer sein Login weitergibt, muss mit allem leben, was seinem Account dadurch durch Böswilligkeit, Dummheit oder Zufall an Schaden widerfährt; das DEV hilft ihm in diesem Fall nicht."

Ich gönne es Psy absolut, wenn seine Chars wieder hergestellt werden, das stört mich als Nichtspieler sowieso nicht und wäre mir auch recht, wenn ich noch spielen würde. Aber du musst dir klar sein, dass du von all jenen, die mit den Fällen der Vergangenheit betraut waren, verlangst, einzugestehen, dass sie jahrelang dumm, falsch oder herzlos gehandelt haben. Wenn das tatsächlich so war, ja dann, machen wirs meinetwegen ab diesem Fall jetzt besser.

Mir solls recht sein.
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