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malandra (*) schrieb am 01-07-2005 6:46:45 : Re: Re: Andersherum gefragt:
Thesian schrieb:

Vielleicht kann ja mal jemand Unbefangenes ohne juristische Scheuklappen was dazu sagen, ob er den § 303a hier passend findet.


Sicher passt der, ja.

Es ist aber wohl fruchtlos, eine Anzeige zu erstatten, wie Du ja auch schon sagtest. Strafrechtlich mit Sicherheit eine Einstellung und zivilrechtlich nicht nur deshalb nicht gut, weil deutsche Gerichte dem keinen Schaden zumessen, sondern auch in anderer Art oft praktisch denken (können): Selbst wenn ein Schaden entstanden wäre, wäre dieser Schaden billig abwendbar...

Da nix Scheuklappen, imho.
Letztendlich ist diese Betrachtung aber eh eine Randbetrachtung hat imho keinerlei Bedeutung für die Entscheidung des DEV.
Letztendlich hat diese auch keine Bedeutung für mein weiteres Spiel, so ich wieder Zeit und Lust habe. Neue Chars machen kann ich schon, bin schon gross...
Kann da natürlich nur für mich sprechen.
Manche Leute drücken nur deshalb ein Auge zu, damit sie besser zielen können. (Billy Wilder)
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