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Happy Hunter (*) schrieb am 07-01-2005 17:21:38 : Re: Re: Re: Re: stimmt so nicht :)
malandra schrieb:

Das ist richtig. Allerdings kommt der Kontrolleur dann immer noch nicht rein, wenn du nicht willst. Die Polizei hingegen schon, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Und um den zu bekommen, muss der Kontrolleur mehr vorweisen als "ich hab da ein Radio gehört".



eben einen begründeten Verdacht - wie oben von mir gesagt gesagt ;) (jaja, wenn man immer nur die Hälfte zitiert ;P)
Was da jetzt als begründeter Verdacht durchgeht entscheidet letzten Endes eh die Staatsanwaltschaft.
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