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malandra (*) schrieb am 07-01-2005 17:34:07 : Re: Re: Re: Re: Re: stimmt so nicht :)
Happy Hunter schrieb:
malandra schrieb:

Das ist richtig. Allerdings kommt der Kontrolleur dann immer noch nicht rein, wenn du nicht willst. Die Polizei hingegen schon, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl hat. Und um den zu bekommen, muss der Kontrolleur mehr vorweisen als "ich hab da ein Radio gehört".



eben einen begründeten Verdacht - wie oben von mir gesagt gesagt ;) (jaja, wenn man immer nur die Hälfte zitiert ;P)
Was da jetzt als begründeter Verdacht durchgeht entscheidet letzten Endes eh die Staatsanwaltschaft.



Ähm, ja, nein, ja, nein. Nein.
Der Verdacht kann noch so begründet sein, damit bekommt der keinen Einlass.
Wenn Du eine Negativauskunft erteilst und er behauptet das Gegenteil, dann muss man dich tatsächlich verklagen und Beweise vorlegen. Im Laufe dieses Verfahrens kann es dann zu einer Feststellung kommen. Ohne Beweise zählt Deine Negativauskunft.
Wenn der also Deinen Fernseher fotografiert hat, dann ist Essig. Bei mir eben Erdgeschoss, da könnte sowas passieren. Aber meine GEZ ist geregelt und wenn jemand solche Foddos hätte, dann könnte der sich auf ein Verfahren freuen, das ich ihm anhänge. ;-)

Die Kontrolleure haben keinerlei Sonderrechte, nur das Recht, von Dir eine Auskunft zu erhalten. Wenn Du die also am hals hast, dann musst Du eine solche geben. Aber auch nur, wenn Du ein Empfangsgerät hast (was Dir im Zweifel zu beweisen wäre), ansonsten hast Du laut Staatsvertrag mit den guten keinen Vertrag, keinerlei Beziehung und die dürfen dir mal den Buckel runter rutschen. Das bei Bedarf sogar mehrmals täglich.

Ich weiss, dass die leute anders arbeiten. Das wird ihnen aber nur ermöglicht, weil die meisten Leute sofort kuschen, wenn jemand mit irgendwas droht.
"Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen eine dumpfe Angst
ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine
brechen. Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit
sieben Gründen, und sie werden dich einfach auslachen."
(Bertolt Brecht)
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