Kampfsau (*) schrieb am 24-01-2005 15:24:39 :
Leider Ernst
Seit 2002 ist der Beruf der Prostituierten legalisiert. Die Tätigkeit
der Sexarbeiterin ist damit ein Job wie jeder andere. Also bestünde
für die Agentur für Arbeit kein Grund, nach der neuen Hartz
IV-Gesetzgebung nicht in den Bereich "sexueller Dienstleistungen" zu
vermitteln.
Der Beruf gilt gesetzlich nicht mehr als sittenwidrig.
Eine Untergrenze der Zumutbarkeit gibt es nicht.
Man setzt auf den guten Willen der Arbeitsagenturen.
Ich gehe auch mal davon aus, dass man es vermeiden wird Präzedenzfälle in der Beziehung zu schaffen.