malandra (*) schrieb am 24-01-2005 15:53:42 :
achso
malandra schrieb: |
Und wenn man den richtig liest, dann stellt man auch fest, dass diese Einschränkung nicht für den Staat gilt, [..] |
der zudem ja auch keinen dazu zwingt. Man kann die Vermittlung ja ablehnen.
Normalerweise gibts dann aber eben weniger Geld (30% und für unter 25 jährige sogar 100%). Aber, die Arbeit ablehnen darf man natürlich.
(und die Geldkürzung deswegen werden sie sich bei Prosti-Jobs nicht trauen, wie gesagt, wegen der lauernden Knochenbruchgefahr..)