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malandra (*) schrieb am 24-01-2005 15:53:42 : achso
malandra schrieb:

Und wenn man den richtig liest, dann stellt man auch fest, dass diese Einschränkung nicht für den Staat gilt, [..]



der zudem ja auch keinen dazu zwingt. Man kann die Vermittlung ja ablehnen.
Normalerweise gibts dann aber eben weniger Geld (30% und für unter 25 jährige sogar 100%). Aber, die Arbeit ablehnen darf man natürlich.
(und die Geldkürzung deswegen werden sie sich bei Prosti-Jobs nicht trauen, wie gesagt, wegen der lauernden Knochenbruchgefahr..)
"Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen eine dumpfe Angst
ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine
brechen. Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit
sieben Gründen, und sie werden dich einfach auslachen."
(Bertolt Brecht)
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