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malandra (*) schrieb am 24-01-2005 18:03:00 : Re: hrm.....ob die dazu inner lage oda nicht,
Ghoststalker schrieb:
Allerdings kann man keinen zur Prostitution zwingen, da das schon allein Verfassungswidrig ist, verstößt nämlich gegen das Recht zu sexuellen Selbstbestimmung.(art. 1 abs. 2 GG)



Naja, Artikel 1 Absatz 1 ist da wohl schon ausreichend passend. Da muss man nicht auf ein abgeleitetes Recht zurück greifen.

Allerdings ist die Verfassung nichts, worauf sich ein Arbeitsloser in irgendeiner Form auf dem Arbeitsamt berufen könnte. Das wird erst nach etlichen anderen Instanzen interessant und bis dahin ist einiges an Zeit ins Land gegangen (und aufgrund anderweitigen Drucks garantiert schon eine Dienstanweisung ans Amt raus ;)).
Sich auf die Verfassung berufen heisst ja mittlerweile leider, vorher bis zu einigen Jahren den Status Quo hinnehmen zu müssen (siehe grosser Lauschangriff mit Urteil nach etlichen Jahren).
"Zeige ihnen einen roten Kometenschweif, jage ihnen eine dumpfe Angst
ein, und sie werden aus ihren Häusern laufen und sich die Beine
brechen. Aber sage ihnen einen vernünftigen Satz und beweise ihn mit
sieben Gründen, und sie werden dich einfach auslachen."
(Bertolt Brecht)
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