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r (*) schrieb am 01-08-2005 16:51:25 : Re: Das Problem ist, Tiere fallen unter das Sachenrecht.
Sargon schrieb:
Sie genießen zwar gewisse Rechts, stellen allerdings das Eigentum ihres jeweiligen Halters dar. Wenn du sie gewaltsam wegnimmst, dann hast du dich des Raubes strafbar gemacht.




MAg sein aber wenn ich mich recht entsinne ist das anketten im Zwinger verboten. Somit sollte eine Rechtgrundlage zum Handlungsbedarf beim Ordnungsamt vorhanden sein. Und die Behörde ist dazu verpflichtet jeder Anzeige nach zu gehen. Im minimal Fall sollte es mit einer Geldstrafe für die Halter abgetan sein. Musst halt nur Fotosmachen und Tagebuch führen an welchem Tag er angekettet im Zwinger war.

Das alles beim Ordnungsamt in schriftlicher Form einreichen. Und um eine Stellungsnahme durch die Behörde zu diesem Sachverhalt bitten. Kannst diese gesammelten Informationen auch zu jedem Tierschutzverein bringen und die werden das dann für dich einreichen.
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