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Sargon (*) schrieb am 02-08-2005 17:18:56 : Also das seh ich mal nicht so.
Hausfriedensbruch, in Ordnung.

Aber Diebstahl? Nee, er hat eine gewaltsame Wegnahme angedroht. Das übersteigt die einfache Enteignung durch bloße Wegnahme und Aneignung des Diebstahls. Hier soll folglich noch Gewalt angewandt werden, um die Hunde den Besitzern zu entreißen.

Mein Fazit daher Raub.

Sollte dem nicht so sein, so sehe ich Folgendes als gegeben.

In puncto Diebstahl wäre es womöglich sogar ein besonders schwerer Fall des Diebstahls, da er nicht nur das fremde Grundstück betreten müsste, er müsste auch in den Zwinger einbrechen. Dann ist der Hausfriedensbruch fast zu vernachlässigen. ^^
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