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Sargon (*) schrieb am 09-10-2005 8:28:57 : Öhm... Anmerkungen...
1. Es besteht Rechtsfahrzwang!

2. Sollte man auf der rechten Spur ein Fahrzeug erblicken, das langsamer ist als man selbst, dann darf man zu überholen auf die linke/linken Spur/en, deshalb heißen diese Spuren auch Überholspuren und nicht Dauerraserspuren. Es zählt dabei nur, dass man schneller ist als das Fahrzeug rechts. Wieviel schneller ist unwichtig, Hauptsache schneller, womit sich das Recht und die Möglichkeit des Überholens ausdrückt.

3. Im Überholvorgang auf der linken Spur befindliche Verkehrsteilnehmer, die wirklich überholen und aufgrund des Verkehrsaufkommens rechts nicht auf die rechte Spur wechseln können, mit Lichthupe oder Auffahren unter Gefahren auf die rechte Seite zu zwingen bedeutet Nötigung. Nötigung ist eine Straftat. Dagegen darf man sich wehren, deshalb bremsen wohl viele einfach aus. Das Ausbremsen beim Spurwechsel ist natürlich nicht in Ordnung. Der von rechts nach links wechselnde muss schon auf den Verkehr achten. Entweder kann er sich aufgrund seine Geschwindigkeit einfädeln oder er muss auf eine passende Gelegenheit in Form einer Lücke warten. Sollte er dann im Überholvorgang mit angemessener Geschwindigkeit überholen, dann müssen schnellere abbremsen und haben obiges zu unterlassen.
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