Jangl (*) schrieb am 20-03-2006 2:03:59 :
Re: Re: Naja
Auch das sehe ich etwas anders als Du.
Wenn das Vorgehen des/der Verantwortlichen inkorrekt war, wird er/sie wohl eine Richtigstellung ableisten müssen. Diese solltest Du, wenn Du denn so beleidigt wurdest, auch einfordern.
P.S.: Nicht gelegte Eier lassen sich nicht braten.