wostok (*) schrieb am 22-03-2006 10:01:36 :
nenn es wieder du willst
aber das aendern der strafe ist ein indirektes eingestehen eines fehlers und dafuer kann man sich entschuldigen - muss es aber nich^^
ihr habt eine strafe verhaengt
dann habt ihr nochmal drueber nachgedacht
und die strafe revidiert
und zwar nicht verstaerkt, sondern abgeschwaecht!
was war denn der grund fuer die anderung der strafe?