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Sun Tsu (*) schrieb am 27-08-2005 15:22:43 : Re: Aber
Zocker schrieb:
Die Firma zahlt bei nem Rauswurf auch keine Entschädigung!


Das entscheiden oftmals die Arbeitsgerichte und nicht die Firma.
Fakt bleibt, daß die Firma kein Anrecht auf Privateigentum des entlassenen Mitarbeiters hat.

Zocker schrieb:

Und wer sagt das das Clanschiff nicht Eigentum des clans ist? Nur weil es halt so ist das man in GT das CS bezahlen muss?


Alles was ich kaufe gehört mir danach, sonst würde ich es ja nicht kaufen. Auf soviel grundlegendes Rechtsverständnis müssen wir uns schon verständigen können.

Sonst könnte der Händler der die Clanstation beliefert hat ja auch den Besitz des mit den Rohstoffen hergestellten Clanschiffes verlangen, weil die Rohstoffe ja immernoch ihm gehören (offensichtlicher Quatsch).^^

Zocker schrieb:

Und was die inaktiven betrifft... nem Toten bezahlt man auch keine Entschädigung.



Wenn aus den inaktiven denn nun Tote geworden sind, dann hast du ja auch kein Problem mehr mit ihnen.

Von der Argumentation abgesehen frage ich mich so langsam wo genau dein Problem dabei liegt. Ein Händlerclan - den du ja immer wieder erwähnst - wird wohl kaum an einer Entschädigung für das Schiff zu grunde gehen. Den Spieler (gerade wenn er lange inaktiv war und zurück kommt) würde eine Enteignung schon hart treffen.
Die alten Dakota-Indianer hatten eine Weisheit: "Wenn du entdeckst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab."
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