Ideenbox

Du hast eine Idee zum Spiel? Her damit!

[neuer Thread|faq|Threads ein/aus klappen]

Barbarossa schrieb am 22-09-2008 14:09:15 : Seit Kaisers Zeiten...
haben Gefangenen nichts zu befürchten, wenn Sie aus den Gefängnis flohen. Das Stellte das Reichsgericht 1880 ausdrücklich fest:

"die von einen Gefangenen mittelst seiner Tätigkeit bewirkte Befreiung seiner selbst als solche ist straflos ist"

dies ist heute auch noch zutreffend, es werden nur Straftaten gehandet die er noch während seines Ausbruchs oder Flucht begeht. Solange er keine Straftat begeht muß er nur die Restzeit bei Seiner Aufgreifung absitzen.

Dies gilt nur für Einzelpersonen

Bei Interesse siehe hierzu:

§ 120 Abs. 1 StGB(Strafgeseztbuch) Gefangenenbefreiung
§ 121 StGB Gefangenmeuterei
§ 223 Abs. 1 StGB Körperverleztung
§ 303 Abs. 1 StGB Sachbeschädigung
Kontakt: http:// ICQ : 0
Hier kannst du nicht antworten!
Hier kannst du nur mit einem Account- oder OOC-Nick schreiben. Einen Accountnick kannst du selber ueber die Optionen deiner Nicknames festlegen, für weitere kontaktiere bitte das Dev-Team.